FF Bobenhausen II

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Aktuelles

10.06.2014

Richtig heiße Angelegenheit: Ulrichsteiner Feuerwehrmänner üben im Brandcontainer

(ff). Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 400 Personen an den Folgen eines Brandes in den eigenen 4 Wänden. Die meisten davon an einer Rauchvergiftung.

Aus diesem Grund bereiten sich die Einsatzkräfte der Feuerwehr Ulrichstein in unzähligen Übungen und Lehrgängen auf den Ernstfall vor. Den Atemschutzgeräteträgern aller Stadtteile kommt da eine besondere Aufgabe zu: nur sie sind in der Lage mit der schweren Ausrüstung in ein brennendes Gebäude zu gehen und die Gefahren für Leib und Leben zu bekämpfen.

Neben einer guten Gesundheit und körperlicher Fitness gehört auch viel theoretisches und praktisches Wissen zu den Grundlagen der Einsatzkräfte, was diese jetzt in einer mobilen Brandsimulationsanlage unter Beweis stellen konnten.

Der „FireDragon 7000“, so die Bezeichnung des mit Gas befeuertem Aufliegers, machte in Alsfeld Station. Bei Temperaturen von etwa 500°C wurden insgesamt 12 Feuerwehrangehörige aus fünf Ulrichsteiner Stadtteilen in realistischer Weise auf einen Brandeinsatz vorbereitet. Dabei galt es nicht nur mit den Gefahren der schnellen Brandausbreitung umzugehen sondern auch den eigenen Rückweg im Auge zu behalten. Auch der Kontakt mit dem heißen, undurchsichtigen Rauch im Container soll die Einsatzkräfte auf den Ernstfall vorbereiten.

Nach ca. 20 Minuten Aufenthalt im „FireDragon“ ist der Spuk für ein Team aus zwei Personen wieder vorbei. Zurück bleibt eine extreme Erfahrung und ein Berg durchgeschwitzter Einsatzkleidung.

Bilder vom ersten Ulrichsteiner Termin im Fire Dragon gibt es hier.

22.02.2014

Unfälle bei der Feuerwehr

(ff). Wer versichert eigentlich die Einsatzkräfte der Feuerwehr? Gibt es überhaupt eine Unfallversicherung, die sich um verletze Kameraden kümmert? Oder wird sogar intensiv Prävention vom Versicherungsträger betrieben?

Viele Fragen zum Thema Unfälle und Unfallverhütung, welche sich die Einsatzkräfte der FF Bobenhausen II in ihrer letzten Übungseinheit am 21.02.2014 durch den Kopf gehen lassen haben. Gemeinsam wurde in diversen Vorschriften, Gesetzen und Satzungen geblättert, um am Ende alle wichtigen Antworten parat zu haben.

Wer sich auch mal genauer in das breite Themengebiet der Unfallkassen und der Unfallverhütung einlesen möchte, kann sich gerne an das Feuerwehrportal der Unfallkasse Hessen halten, welches umfangreiche Informationen zum Thema bereit hält. Einsatzkräfte der FF Bobenhausen II finden im internen Bereich zusätzlich alle ausgeteilten Informationsblätter des Schulungsabends als Download.

26.01.2014

Jahreshauptversammlung der FF Bobenhausen II e. V.

(ff). Am 25.02.2014 konnte Alexander Mattes, Vorsitzender des Bobenhäuser Brandschutzfördervereins, wieder zahlreiche Vereinsmitglieder und Mitglieder der Einsatzabteilung zur jährlichen Jahreshauptversammlung in der Mehrzweckhalle begrüßen. Auch freute er sich, dass der erste Stadtrat Werner Funk und der Ortsvorsteher Bobenhausens Dr. Sven Killian zu den Gästen zählten.

In seinem Bericht ging Mattes auf die die zahlreichen Veranstaltungen des Vereins im vergangenen Jahr ein und betonte das kulturelle und soziale Engagement des Feuerwehr e. V. in unserem kleinen Örtchen. Im nächsten Tagesordnungspunkt folgte der Bericht des Wehrführers, welche an diesem Abend ebenfalls abgehalten wird.

Matthias Rahn erläuterte den Übungsbetrieb in Bobenhausen und berichtete zum Glück nur von einem Einsatz. Hier galt es einen Küchenbrand in Höckersdorf, gemeinsam mit den Kameraden aus der Gemeinde Mücke, zu bekämpfen. Er betonte, dass Bobenhausen derzeit der Stadtteil mit den meisten Atemschutzgeräteträger sei und das auch die Lehrgangsbesuche und die Übungsbeteiligung vorbildlich für eine kleine Wehr seien. Weiter Sprach er er einige Beförderungen aus.

Nach kurzen Nachfragen zum Bericht des technischen Prüfdienst im vergangenen Jahr schloss sich der Bericht des Jugendfeuerwehrwartes an. Fabian Frank berichtete über aktuelle 23 Kinder- und Jugendlichen in zwei Gruppen die jeweils 47 Übungsnachmittag abgehalten haben.

Susi Forgel verlas darauf das Protokoll der vorjährigen Jahreshauptversammlung und gab, da es keine Anmerkungen dazu gab, einen Überblick über die abgehaltenen Vorstandsitzungen, Gratulationen und Termine des Feuerwehrvereins. Auch Rechner Sebastian Glitsch konnte guter Dinge sein, da er von einem positivem Ergebnis der Vereinskasse berichten konnte.

Im Anschluss an die Berichte konnten einige Personen geehrt werden. Dabei wurden Ehrungen u.a. für 25-jährige und 30-jährige Vereinsmitgliedschaft ausgesprochen, sowie einige verdiente und langjährige Vereinsmitglieder zu Ehrenmitglieder ernannt.

In ihren Grußworten begrüßten der erste Stadtrat sowie der Ortsvorsteher die Arbeit von Verein und Einsatzabteilung in Bobenhausen II. W. Funk gab zusätzlich einen Überblick über den Feuerwehrhaushalt und konkretisierte einige feuerwehrtechnische Themen, wie z. B. den Digitalfunk.

Abschließend wurden die Termine für das Jahr 2014 bekannt gegeben, ehe Alexander Mattes die Versammlung gegen 22 Uhr schloss und man bei gutem Essen und Getränken noch ein paar Stunden verweilte.

JHV 2014

Die geehrten auf der Jahreshautversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bobenhausen II e. V. mit Wehrführer Rahn, Vorsitzendem Mattes, Ortsvorsteher Kilian und erstem Stadtrat Funk.

25.01.2014

Gemeinsame Atemschutzschulung der Feuerwehr Ulrichstein

(ff). Ein Einsatz mit einem Atemschutzgerät der Feuerwehr ist ein gefährliches Unterfangen: alleine im Jahr 2013 wurden deutschlandweit 93 Kameraden während eines Atemschutzeinsatzes verletzt. Aus diesem Grund ist eine intensive Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger ein zentraler Bestandteil des Feuerwehrdienstes.

Zu einem ersten, gemeinsamen Schulungsabend für Atemschutzgeräteträger fanden sich aus diesem Grund am 23.01.14 30 Einsatzkräfte aus allen Ulrichsteiner Statdtteilen im Schulungsraum der Feuerwehr in Ulrichstein ein. Auf der Agenda standen u. a. die Grundlagen im Umgang mit sog. „umluftunabhängigen Atemschutzgeräten“, welche es in Ulrichstein nur in Form von Pressluftatmern gibt.

Ein besonderes Augenmerk bekamen die Unterschiede in den Stadtteilen: so wurde die Möglichkeit geboten, dass z. B. besondere Ausrüstungsgegenstände den anderen Stadtteilen vorgestellt werden konnten. Neben den Einsatzgrundsätzen und ein paar wenigen, organisatorische Themen wurde weiter ein neuer Atemschutznachweis eingeführt, welches als persönlicher Nachweis für Übungen und Einsätze künftig von jedem Atemschutzgeräteträger zu führen ist.

Durch den Abend, der von Stadtbrandinspektor Andreas Hädicke eröffnet wurde, führten Danny Jäger und Fabian Frank, welche seit Mitte 2013 für den Fachbereich Atemschutz in der Ulrichsteiner Wehr zuständig sind. Beide machten darauf aufmerksam, dass es eine schwierige und zeitintensive Aufgabe ist, als Atemschutzgeräteträger tätig zu sein. Sie forderten die Stadtteile dennoch auf, für diese Aufgabe Werbung zu machen und neue Einsatzkräfte ausbilden zu lassen.

Für Teilnehmer der Schulung: Die Präsentation des Abends und weitere Literatur steht ab sofort zum Download bereit. Die Adresse dazu findet sich auf der letzten Seite des Atemschutzpasses.

10.01.2014

Neue Satzung für die Feuerwehr Ulrichstein

(ff). Ganz aktuell wurden in den „Ulrichsteiner Nachrichten“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Ulrichstein, die überarbeiteten Ausgaben der Feuerwehrsatzung und der Feuerwehrgebührensatzung veröffentlicht. Dabei wurde die neue Satzung an das gemeinsame Satzungsmuster des Hessichen Städte- und Gemeindebundes, des Hessischen Städtetages und des Landesfeuerwehrverbandes Hessen angepasst.

Im Detail ändern sich, sieht man von der Gebührenordnung ab, nicht sonderlich viele, aber dafür wichtige Punkte. Wichtigster Punkt ist, dass nun auch satzungsgemäß in Ulrichstein nur EINE öffentliche Feuerwehr als städtische Einrichtung existiert (§1 Abs. 1). Auch der Passus über die „Selbständigkeit der Stadtteilfeuerwehren“ ist damit hinfällig.

Ein weitere Punkt ist, dass in der neuen Satzung keine fördernde Mitglieder mehr Teil der Feuerwehr Ulrichstein sind (§ 3 „Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr“). Hier wird die Trennung der Brandschutzfördervereine der Stadtteile von der öffentlichen Feuerwehr deutlich, was im Alltag nur allzu oft verwechselt wird.

Außerdem ermöglicht die neue Satzung eine Aufnahme in die Einsatzabteilung auch bei einer regelmäßigen Beschäftigung vor Ort (§5 Abs. 2). Über eine Verlängerung der Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung über das 60. Lebensjahr hinaus entscheidet ausdrücklich der Magistrat oder in dessen Auftrag der Stadtbrandinspektor NACH Anhörung des Wehrführerausschusses (§6 Abs. 2).

Nach einer deutlicheren Konkretisierung der Ehren- und Altersabteilung ergibt sich nun auch die Möglichkeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Einsatzdienst andere Aufgaben im Bereich der Ausbildung, Gerätewartung und/oder Brandschutzerziehung und -aufklärung wahrzunehmen (§9 Abs. 3). In die Ehren- und Altersabteilung wird man übernommen, wenn man das 60. Lebensjahr vollendet hat (§9 Abs. 1). Ein Antrag auf Verlängerung im Einsatzdienst muss somit vorher erfolgen, da eine Neuaufnahme in die Einsatzabteilung nach dem 60. Lebensjahr nicht zulässig ist (§5 Abs. 2).

Eine weitere, größere Änderung in der Satzung ist die Möglichkeit einen weiteren stellvertretenden Stadtbrandinspektor zu wählen (§11 Abs. 6a). Dabei wurden die Stellvertreter des StBI in „Erster Stellvertreter“ und „Zweiter Stellvertreter“ eingeteilt und sind Abwesenheitsvertreter des StBI. Bei Wahl und Voraussetzungen der beiden Stellvertreter gelten die selben Bedienungen wie beim Stadtbrandinspektor selber. Selbiges gilt bei der Möglichkeit einen zweiten stellvertretenden Wehrführer zu wählen.

In der überarbeiteten Fassung der Satzung fehlt aber noch eine genauere Definition der Kindergruppen, wie es in der Mustersatzung der Fall ist. Auch wird der Leiter der Kinderfeuerwehr nicht explizit zum Kreis des Wehrführerausschusses gezählt.

Eine erste PDF-Version der Satzung findet sich bei unseren Downloads. In den Ulrichsteiner Nachrichten Ausgabe KW 02/14 findet sich die Satzung und die Gebührensatzung.