FF Bobenhausen II

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Informationen für Bürger

Unsere Aufgaben

Während es für den Feuerwehrverein lediglich Aufgabe ist, den Brandschutz und damit die öffentlich-rechtliche Einsatzabteilung der Feuerwehr zu fördern (z. B. durch die Realisierung dieser Website), sind die Aufgaben der Einsatzabteilungen komplexer und rechtlich festgelegt.

Neben dem sogenannten "abwehrenden Brandschutz", also der direkten Tätigkeit an einem Brand und der allgemeinen Hilfe sieht das Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) auch noch den vorbeugenden Brandschutz, die Brandschutzerziehung und die Brandschutzaufklärung als Aufgaben für die Feuerwehr vor.

Auf letzteres wollen wir auf dieser Seite zurück greifen und Ihnen auf diesem Weg verschiedene Informationen zum Thema Brandschutz zur verfügung stellen. Die Seiten werden öfters aktualisiert, rein schauen lohnt also.

Ihre Aufgaben

Auch für Sie, ohne feuerwehrtechnischen Hintergrund, sieht das HBKG einige Aufgaben vor. Die wichtigste ist wohl die Gefahrenmeldepflicht: Wer einen Brand oder ein anderes Schadensereignis oder Gefahrenereignis bemerkt, durch das Menschen, Tiere, erhebliche Sachwerte oder die natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet sind, ist verpflichtet, dies unverzüglich über den Notruf 112 zu melden. Wer um Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten hierzu verpflichtet.

Nutzen Sie unser Angebot und seien sie für den Fall der Fälle bereit. Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an.