FF Bobenhausen II

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Informationen für Einsatzkräfte

Auf dieser Seite wollen wir frei zugängliche Informationen für unsere Einsatzkräfte bereitstellen. Uns schwebt ein regelmäßiges Update vor, so dass hier immer die neusten Informationen aus dem Bereich Brandschutz zu finden sind.

Aktuell beschäftigen wir uns mit folgendem Thema:

Hessische Bekleidungs- und Dienstgradverordnung

Zum 01.01.2013 trat in Hessen die „Verordnung über Dienst- und Schutzkleidung, Dienstgrade, Funktionen, Kennzeichnungen und Voraussetzungen für die Erlangung der Dienstgrade und Funktionen der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren (Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung – HFDV)“ in kraft[1]. Die Verordnung ersetzt damit den bisherigen Dienstgraderlass sowie die Feuerwehrbekleidungs-Richtlinie.

Bekleidung

Unter der Haube hat sich grundsätzlich nicht viel verändert. Grundsätzlich entsprechen unsere aktuellen Schutzkleidungen den gängigen Vorschriften und können somit weiter benutzt werden. Allerdings sei an dieser Stelle nochmal angemerkt, dass die Beschaffung der Schutzanzüge Modell „Oberstdorf 2000“ mit ausschließlich gelben Rückenkollern, wie bereits bekannt, nicht im Sinne der HFDV ist. Darauf wurde auch im Juni 2010 bereits gesondert hingewiesen[2]. Vielleicht werden mit dieser erneuten Überarbeitung der HFDV weitere Beschaffungsmaßnahmen überdacht.

Im Bereich der Dienstkleidung (Uniform) zeigt sich auch ein alt bekanntes Bild wieder. Ein einheitliches Auftreten kann nur durch Einhalten der Bekleidungsrichtlinien gewährleistet werden. Diese fordert demnach auch schwarze Halbschuhe und Strümpfe, deren Farbton der Dienstkleidung entsprechen.

Eine bereits in vielen Feuerwehren gängige Variante der „Tagesdienstkleidung“ als Dienstkleidung für den Innendienst, wurde in der HFDV nicht aufgenommen.

Im Bereich der Jugendfeuerwehren wurde aus der Forderung „[...] Kombinationsanzug oder Blouson mit Latzhose oder Jugendfeuerwehr-Anorak [...]“ als Schutzkleidung der Körperschutz bestehend aus „1.1 Jugendfeuerwehrübungsanzug, Kombination oder Blouson mit Latz- oder Rundbundhose, blau mit Reflexstreifen, 1.2 Jugendfeuerwehrkoppel (Lederriemen mit Zweidornschnalle) und 1.3 Jugendfeuerwehr-Allwetterjacke“. Während beispielsweise die Jugendfeuerwehr-Schildmütze noch „fakultativ“ ist, impliziert der vorherige Satz, dass eine Allwetterjacke zur Grundausrüstung jedes Jugendfeuerwehrmitgliedes gehört. Grundsätzlich gilt aber weiterhin die Bekleidungsrichtlinie der Deutschen Jugendfeuerwehr[3].

Dienstgrade und Funktionen

Weiterhin gilt, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Verleihung von Dienstgraden in einer freiwilligen Feuerwehr gibt. Die Voraussetzungen für die Verleihung eines Dienstgrades wurden leicht angepasst, so wurde zum Beispiel der Erwerb der Leistungsspange der deutschen Jugendfeuerwehr mit in die Verordnung aufgenommen. Durch den Besitz der Leistungsspange kann sich die zweijährige Dienstzeit, welche notwendig zum Verleih des Dienstgrades „Feuerwehrmann“ ist, um ein Jahr verkürzen. Die Anzahl der Dienstjahre als auch die Anzahl der Sonderlehrgänge für weitere Beförderungen wurde nicht verändert. Der Dienstgrad „Hauptbrandmeister“ kann nach der neuen Verordnung auch ohne den Lehrgang „VB für Führungskräfte“ erreicht werden.

Dienstgradabzeichen (und alleinige Funktionsabzeichen) werden weiterhin 11 cm oberhalb der Ärmelunterkante des linken Ärmels angebracht. Zusätzliche Funktionsabzeichen sind 0,5 cm oberhalb des Dienstgradabzeichen zu tragen. Auch das Tragen der Abzeichen als Aufsteckschlaufen oder Schulterklappen ist weiterhin zulässig.

Eine der auffälligsten Änderungen zu dem vorherigen Dienstgraderlass ist die Einführung eines Funktionsabzeichens für Jugendwarte bzw. Stadt- und Kreisjugenfeuerwehrwarte und deren Stellvertreter, was unserer Meinung nach als eine Aufwertung der Stellung eines Jugendfeuerwehrwartes in der Feuerwehr gesehen werden kann.

Die Helmkennzeichnungen wurden beibehalten und Kennzeichungen von Führungs- und Sonderfunktionen im Einsatz nur durch bildliche Darstellungen ergänzt. Hier sei zu erwähnen, dass die Kennzeichen nur von Personen zu tragen sind, welche auch die Funktion innehaben. Ein roter Punkt ist demnach zu entfernen, sobald eine Einsatzkraft nicht mehr als Atemschutzgeräteträger tätig ist.

Der volle Text der neuen Feuerwehrbekleidungs- und Diensgradverordnung kann über die Seite des hessischen Innenministerium bezogen werden.

[1] - Hessische Bekleidungs- und Dienstgradverordnung
[2] - Kennzeichnung von Führungs- und Sonderfunktionen im Einsatzfall
[3] - Bekleidungsrichtlinie der deutschen Jugendfeuerwehr